30.04.2016, 00:07
(27.04.2016, 09:29)NekoBeli schrieb: Zitat: "Bildbearbeitungen nicht erlaubt" zählt dazu auch das abschneiden von 1-2 cm am Rand des Bilds/Screenshots?
-> Grund dafür wäre eigentlich nur, das ich mehr Aufmerksamkeit in die Mitte des Bildes bekommen will bzw. sehe das Bild quadratisch etwas besser aus als im rechteck Format ^^
... will am Ende nur nicht das Bild damit disqualifizieren
Edit: Habe jetzt einfach mal das Bild so wie es im Screenshot Ordner ist geschickt .. damit ich am Ende nicht noch den Einsendeschluss verpasse ... wenn das wegschneiden i.O ist ... dann denkt euch einfach links und rechts 1-2 cm weg ... oder ich reiche nochmal das quadratische Bild nach ^^ ... wenn es eh nicht erlaubt ist/wäre ... dann habt ihr schon meine finale Einsendung im E-mailfach
Macht es denn einen all zu großen Unterschied, wenn man 1-2cm wegschneidet ^^? Ich denke auch, dass die Aufmerksamkeit in die Mitte eines Bildes in der Regel so oder so schon gegeben ist, also keine sorge.