29.10.2017, 19:29
Jugendschutz sehe ich als evtl Problem allerdings handelt es sich bei uns nicht um "richtiges" juristisches Glückspiel nach dem Glückspielstaatsvertrag.
Bei dem Glückspielverbot gehts um Währungen die du auch in Echtgeld umtauschen kannst oder damit Erwerben kannst. Ich glaub in dem juristischen ist da der Begriff Vermögenswerte.
Sehe ich also eigentlich kein Problem.
Bei dem Glückspielverbot gehts um Währungen die du auch in Echtgeld umtauschen kannst oder damit Erwerben kannst. Ich glaub in dem juristischen ist da der Begriff Vermögenswerte.
Sehe ich also eigentlich kein Problem.